1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der KüchenWacht (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB (im Folgenden „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers erfolgen auf Basis einer Besichtigung als Fixangebot mit schriftlich definiertem Leistungsumfang. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande. Der vereinbarte Festpreis gilt für den im Angebot beschriebenen Umfang; nachträgliche Erweiterungen werden gesondert angeboten.

3. Leistungsumfang

Maßgeblich ist ausschließlich der im Angebot definierte Leistungsumfang. Der Auftragnehmer dokumentiert die erbrachten Leistungen in einem Reinigungsprotokoll samt Foto-Dokumentation. Nicht zugängliche Anlagenteile (z. B. Kanalabschnitte ohne Revisionsöffnungen) sind vom Leistungsumfang ausgenommen und werden im Protokoll ausgewiesen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die zu reinigenden Bereiche zum vereinbarten Termin zugänglich, geräumt und außer Betrieb sind (insbesondere abgekühlte Geräte und abgeschaltete Lüftungsanlagen, soweit erforderlich), und benennt eine erreichbare Ansprechperson. Strom- und Wasseranschluss werden vor Ort unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers können gesondert verrechnet werden.

5. Termine

Einsätze finden nach Vereinbarung statt, in der Regel außerhalb der Betriebszeiten des Auftraggebers. Terminverschiebungen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich; danach können angemessene Stornokosten verrechnet werden .

6. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Rechnung ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte.

7. Gewährleistung und Haftung

Offensichtliche Mängel sind binnen 5 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen; berechtigte Mängel werden vorrangig durch Nachbesserung behoben. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Arbeiten an Küchen- und Abluftanlagen besteht.

8. Wartungsverträge

Bei Wartungsverträgen ergeben sich Intervall, Umfang, Laufzeit und Kündigungsfrist aus der jeweiligen Vertragsurkunde.

9. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Erfüllungsort ist Wien; als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: 07/2026 —